Kurzgutachten bei einem „Bagatellschaden"

Kurzgutachten bei einem „Bagatellschaden“

Sollte der Fall eintreten, dass kein komplettes Kfz-Unfallgutachten nötig ist, wie z. B. bei einem so genannten Bagatellschaden, fertigen wir gern ein Kurzgutachten an.

Dieses Kurzgutachten enthält neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben des Herstellers, die technischen Daten des Fahrzeuges und Lichtbilder des Fahrzeuges sowie dessen Beschädigungen. Mithilfe eines Kurzgutachtens können Sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe beziffern.

Die Kosten eines Kurzgutachtens entsprechen denen eines Kostenvoranschlages einer Kfz-Fachwerkstatt und werden in aller Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Scheuen Sie sich also nicht, auch bei geringen Schäden (Dellen, Kratzern u.s.w.) an Ihrem Fahrzeug, unseren KFZ Sachverständigen aufzusuchen. Um den Rest kümmern wir uns.

Unser Versprechen

Sollte die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Erstellung des Kurzgutachtens einmal nicht übernehmen, bleibt es für Sie kostenfrei. Wir stellen Ihnen dafür keine Gebühren in Rechnung.

Falls Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall nicht sicher sind ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt oder von einem höheren Schaden auszugehen ist, wenden Sie sich an uns – wir besichtigen gerne den Schaden.

So haben Sie immer die Gewissheit, dass tatsächlich die gesamten, eventuell vorhandenen, Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug erkannt werden.