Worauf Sie achten sollten?


  • Unfallstelle absichern
  • (Warnblinkanlage einschalten und
  • Warndreieck aufstellen)
  • ! Erste Hilfe leisten
  • ! Falls erforderlich Polizei verständigen
  • (Notruf 110 / Feuerwehr 112)
  • ! Bemühen Sie sich um Unfallzeugen
  • ! Daten des Unfallgegners festhalten
  • ! Fotografieren Sie die Unfallstelle
  • ! Unfallort nicht verlassen!

Der für Geschädigte trägt die Beweislast für die Höhe des von ihm geltend gemachten Schadens. Solange es sich nicht um einen reinen Kleinschaden bis etwa 500,00 bis 700,00 € handelt (zu dessen Nachweis auch ein Werkstatt-Kostenanschlag ausreicht), darf der Geschädigte einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe beauftragten.

Dieses Recht steht ihm – solange er mit dem Schädiger oder dessen Versicherung nichts Abweichendes vereinbart hat – auch dann zu, wenn seitens der Versicherung ein Sachverständiger hinzugezogen wird.

Die Kosten des vom schuldlosen Schädiger beauftragten Sachverständigen muss der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer tragen.

Im Verhältnis zur eigenen (Voll- oder Teilkasko-)Fahrzeugversicherung ist der Versicherungsnehmer allerdings nicht berechtigt, eigenmächtig einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu betrauen.

Problematisiert wird verschiedentlich, unter welchen Voraussetzungen ein Haftpflichtversicherer die Erstattung der Sachverständigenkosten verweigern darf, wenn das von dem Geschädigten beauftragte SV-Gutachten Mängel aufweist.

 

Wenn der Schreck verdaut ist – das KFZ-Gutachten

Beim ersten Schreck nach einem Autounfall mit Blechschaden sind die Beteiligten aufgewühlt, durcheinander oder wie gelähmt. Aber seien Sie beruhigt: Wenn Sie das ‘Opfer’ des Unfalls waren, also keine Schuld am Hergang tragen, dann muss Ihnen die Versicherung Ihres Unfallgegners den Schaden an Ihrem PKW bezahlen. Allerdings möchten sich die Haftpflichtversicherer immer häufiger aus dieser Verantwortung herausstehlen. Der Begriff des Stehlens ist hart, passt aber ausgezeichnet, denn es geht um Geld – um viel Geld. Und diese Beträge fehlen am Ende Ihnen, um Ihr Fahrzeug zu ersetzen oder wieder in Stand setzen zu lassen. Daher hier unsere Tipps, worauf Sie bei der Schadensregulierung achten sollten.

Das Wichtigste für Sie als Geschädigter: Sie haben das Recht

  • auf einen unabhängigen KFZ-Gutachter
  • auf einen Anwalt
  • auf eine fachgerechte Reparatur Ihres Autos
  • in einer KFZ-Werkstatt Ihrer Wahl.