Kennen Sie Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall?

Sie sind in einem Unfall verwickelt, tragen aber nicht die Schuld daran? Wissen Sie was für Rechte Sie dann haben?
Wir als KFZ-Sachverständigenbüro, geben Ihnen jetzt einige Tipps um nach einen Unfall nicht direkt in Panik zu geraten.
Weitbekannt ist, dass die versicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommt. Ist dass denn wirklich alles?
Dies sind die Rechte die Sie haben falls sie nicht der Unfallverursacher sind:

  • Ein KFZ Gutachter können einen Anwalt beauftragen falls irgendwelche Probleme zwischen den KFZ/Auto Gutachter und der Versicherung des Unfallverursachers auftauchen.
  • Für eine Professionelle und Fachgerechte Raparatur eine KFZ Werkstatt Ihrer Wahl
  • Für die Tage der Reparatur Ihres Fahrzeugs steht Ihnen ein Betrag zur verfügung um ein anderes Fahrzeug zu mieten.  (Dafür müssen Sie der Versicherung ein Foto von dem repariertem Fahrzeug zu kommen lassen)
  • Falls Ihr Fahrzeug einen Totalschaden hat, haben Sie das Recht bishin zu 14 Tage ein Fahrzeug zu mieten
  • Falls ausser Ihr Fahrzeug auch Ihre Wertgegenstaende (Brille, Uhr, Handy, Laptop etc.) zu schaden gekommen sind, wird für denen auch gehaftet.
  • Falls nach dem Unfall bei Ihnen Gesundheitsprobleme auftauchen und Sie zum Arzt gehen müssen, wird Ihnen die Behandlung und die Taxifahrt ausbezahlt.
  • Falls Sie Gesundheitlisch geschaedet sind, haben Sie Recht auf Schmerzensgeld.
  • Falls Ihre Gesundheitsprobleme dazu führen dass Sie Ihren Job verlieren, wird dies ebenfalls entschaedigt.
  • Falls die geschaedigte Person kein Haushalt mehr führen und keine Gartenarbeit mehr betreiben kann, dann wird dies bezüglich 20-25 Stunden/Woche (10 € pro Stunde) abgerechnet und ausbezahlt.